Diese Frage beschäftigt die Vorstandsmitglieder schon einige Wochen. „Rein rechtlich“ dürfte man eine Vereinsversammlung durchführen. Aber wollen wir das? Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, entgegen der Regelungen in Satzungen, etc. derzeit auf Mitgliederversammlungen zu verzichten. Der Vereinsvorstand bleibt im Amt. Auch wenn er nicht durch die Mitglieder bestätigt werden kann.
Im Vorstand herrscht die Meinung, dass wir die Versammlung verschieben sollten. Auf welchen Termin ist derzeit allerdings noch ungewiss. Wir möchten allerdings diese Gelegenheit nutzen, um denjenigen, die Argumente für die Durchführung der Jahreshauptversammlung vorbringen möchten, Gelegenheit dazu zu geben: Wenn es also Gründe gibt, die es erfordern, die Jahreshauptversammlung am 16.01.2021 durchzuführen, dann bittet der Vorstand um Nachricht (gern per Mail an tscelges@t-online.de oder an helgemilitz@online.de).

In seiner Sitzung am 10.12.2020 wird der Vorstand, wenn es keine neuen Argumente gibt, vermutlich entscheiden, die Versammlung zu verschieben.
Eine Kassenprüfung muss und wird jedoch trotzdem stattfinden.

Diese Frage beschäftigt die Vorstandsmitglieder schon einige Wochen. „Rein rechtlich“ dürfte man eine Vereinsversammlung durchführen. Aber wollen wir das? Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, entgegen der Regelungen in Satzungen, etc. derzeit auf Mitgliederversammlungen zu verzichten. Der Vereinsvorstand bleibt im Amt. Auch wenn er nicht durch die Mitglieder bestätigt werden kann.
Im Vorstand herrscht die Meinung, dass wir die Versammlung verschieben sollten. Auf welchen Termin ist derzeit allerdings noch ungewiss. Wir möchten allerdings diese Gelegenheit nutzen, um denjenigen, die Argumente für die Durchführung der Jahreshauptversammlung vorbringen möchten, Gelegenheit dazu zu geben: Wenn es also Gründe gibt, die es erfordern, die Jahreshauptversammlung am 16.01.2021 durchzuführen, dann bittet der Vorstand um Nachricht (gern per Mail an tscelges@t-online.de oder an helgemilitz@online.de).

In seiner Sitzung am 10.12.2020 wird der Vorstand, wenn es keine neuen Argumente gibt, vermutlich entscheiden, die Versammlung zu verschieben.
Eine Kassenprüfung muss und wird jedoch trotzdem stattfinden.